Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 20.01.2005 - 4 T 230/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26770
LG Zweibrücken, 20.01.2005 - 4 T 230/04 (https://dejure.org/2005,26770)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2005 - 4 T 230/04 (https://dejure.org/2005,26770)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 4 T 230/04 (https://dejure.org/2005,26770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Auflösung einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Koblenz, 16.08.2004 - 2 T 600/04

    Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Antrag auf

    Auszug aus LG Zweibrücken, 20.01.2005 - 4 T 230/04
    Wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH mangels Masse abgewiesen, kann bei nachträglichem Erwerb neuen Vermögens erneut ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH durchgeführt werden (Abgrenzung LG Koblenz, 16. August 2004, 2 T 600/04, NZI 2004, 679).

    Der vom Gläubiger zitierte Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 16.08.2004 - 2 T 600/04 - wonach kein erneutes Insolvenzverfahren über dieselben Forderungen eröffnet werden kann, betrifft einen anderen Sachverhalt, weil in jenem Verfahren der Schuldner einen (zweiten) Eröffnungsantrag auf Forderungen von Gläubigern stützte, welche bereits Gegenstand eines vorausgegangenen voll durchgeführten Insolvenzverfahrens waren und im dortigen Schlussverzeichnis festgestellt wurden, während neue zusätzliche Forderungen nicht ersichtlich waren.

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZB 263/05

    Rechtsfolgen der verspäteten Stellung eines Antrags auf Erteilung der

    b) In dem hier zu entscheidenden Fall, in dem kein neuer Gläubiger des Schuldners hinzugekommen ist, führt die Präklusion des früheren Antrags nach § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO a.F. zur Unzulässigkeit eines erneuten Antrags auf Restschuldbefreiung (LG Koblenz ZVI 2005, 91; LG Zweibrücken NZI 2005, 397, 398; a.A. AG Göttingen NZI 2005, 398 f; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 13 Rn. 22; Pape ZInsO 2005, 617, 626 f; Hackenberg ZVI 2005, 468, 469 ff; vgl. auch BGH, Beschl.v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 186/05, WM 2006, 331 zu dem Fall, dass die Frist des § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO n.F. vor rechtskräftiger Abweisung mangels Masse nicht in Lauf gesetzt worden war).
  • LG Duisburg, 31.10.2008 - 7 T 197/08

    Hinzutreten eines weiteren Gläubigers als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat bislang für die Frage, in welchen Fällen die rechtskräftige Zurückweisung eines Antrages auf Restschuldbefreiung der Zulässigkeit eines neuen Antrages entgegensteht, darauf abgestellt, ob zwischenzeitlich neue Gläubiger hinzugetreten sind (vgl. BGH, Entscheidung vom 6. Juli 2006, IX ZB 263/05; so auch LG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2004, 2 T 600/04 und Landgericht Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2005, 4 T 230/04).
  • LG Frankenthal, 11.05.2009 - 1 T 70/09

    Restschuldbefreiung eines Schuldners im Falle der Nichtangabe einer

    Nach diesen, in der Rechtsprechung anerkannten (LG Duisburg, B. v. 31.10.2008, ZinsO 2009, 110 ff.; so auch bereits LG Koblenz, B. v. 16. August 2004, 2 T 600/04 und Landgericht Zweibrücken, B. v. 20. Januar 2005, 4 T 230/04 ) Maßstäben ist die Schuldnerin zu einer erneuten Antragstellung vorliegend nicht berechtigt.
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